Gesetzeslage Schweiz: E-Bike

Was gilt für E-Bikes? – Ein Überblick

Die Schweizer Regeln wurden zum 1. Juli 2025 angepasst. Neu gibt es eine dritte Kategorie für schwere Motorfahrräder. Unsere Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

  „Langsames E-Bike“ – 25 km/h „Schnelles E-Bike“ – 45 km/h „Schwere Motorfahrräder“ – 25 km/h
Motorleistung max. 500 W max. 1000 W max. 2000 W
Tretunterstützung bis 25 km/h bis 45 km/h bis 25 km/h
Fahren ohne Treten bis 20 km/h bis 30 km/h bis 25 km/h
Rückspiegel nicht erforderlich erforderlich erforderlich
Führerausweis ab 16 J.: keiner
14–15 J.: Kat. M
Kat. M (ab 14 J.) Kat. M (ab 14 J.)
Kontrollschild kein Schild, Privathaftpflicht empfohlen gelbes Mofa-Schild & Versicherung gelbes Mofa-Schild & Versicherung
Helm empfohlen obligatorisch obligatorisch
Beleuchtung Tagfahrlicht Pflicht Tagfahrlicht Pflicht Tagfahrlicht Pflicht
Kinderanhänger zulässig zulässig zulässig
Durchfahrt bei „Motorfahrrad verboten“ zulässig nicht zulässig nicht zulässig

Wer mehr dazu wissen möchte, findet das offizielle Material direkt auf der ASTRA-Website.

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