Gesetzeslage Schweiz: E-Bike


Gesetze bezüglich motorisierter Fahrräder können für Verunsicherung sorgen.

Die wichtigsten Informationen haben wir versucht in einer Tabelle für Sie bereitzustellen:

 
  "langsames E-Bike" - 25 km/h "schnelles E-Bike" - 45 km/h
Motor max. 500 Watt max. 1000 Watt
Tretunterstützung bis 25 km/h bis 45 km/h
Anschiebehilfe ohne Tretunterstützung bis 20 km/h bis 30 km/h
Rückspiegel nicht erforderlich erforderlich
Führerausweis ab 16 Jahren: nicht erforderlich
14 und 15 Jahre: Kategorie M (Mofa)
unter 14 Jahren: keine Zulassung
Kat. M (ab 14 Jahren)
Kontrollschild Kein Kontrollschild. Privathaftpflichtversicherung erforderlich Mofaschild erforderlich
Helm empfohlen obligatorisch
Beleuchtung fest angebrachte Fahrradbeleuchtung Mofabeleuchtung
Kinderanhänger zulässig zulässig
Durchfahrt bei Verbot für Motorfarräder zulässig zulässig mit abgeschaltetem Motor


Das ASTRA hat ausserdem eine Übersicht zusammengestellt, bei der die wichtigsten Aspekte noch detaillierter beschrieben werden.
Sie können dieses Dokument hier downloaden.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne bei uns melden!