AGB

AGB der Brino Velo AG

gültig ab 15. April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Brino Velo AG und ihrer Kundschaft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Abholung, der Reservation, der Reparatur, der Wartung, Servicearbeiten, Miet- und Ersatzfahrzeugen, der Einlagerung sowie weiteren Dienstleistungen und Nebenleistungen.

1.2 Die AGB gelten für Einkäufe und Aufträge in den Filialen, im Onlineshop, per E-Mail, per Telefon sowie für vor Ort abgeschlossene Verträge.

1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Brino Velo AG ausdrücklich in Textform bestätigt worden sind.

1.4 Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

2. Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Darstellungen von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere in Prospekten, Preislisten, auf der Website, in sozialen Medien, in Inseraten oder in der Ausstellung, dienen der Information und stellen kein verbindliches Angebot dar.

2.2 Mit der Bestellung, dem Kaufauftrag, der Terminvereinbarung oder der Übergabe eines Fahrzeugs zur Reparatur oder Wartung gibt die Kundschaft ein verbindliches Vertragsangebot ab.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:a) die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Brino Velo AG,b) die Unterzeichnung eines Kauf-, Miet-, Reparatur- oder Serviceauftrags,c) die Auslieferung oder Übergabe der Ware,d) die Anzeige der Abholbereitschaft, odere) den Beginn der Ausführung einer Dienstleistung.

2.4 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der Brino Velo AG in Textform bestätigt worden sind.

2.5 Die Brino Velo AG ist berechtigt, Bestellungen oder Aufträge in begründeten Fällen abzulehnen oder nur gegen Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung anzunehmen.

3. Produkte, Verfügbarkeit und technische Änderungen

3.1 Abbildungen, Masse, Gewichte, Reichweiten, Farben, Materialangaben, Ausstattungen und technische Daten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als zugesicherte Eigenschaft vereinbart worden sind.

3.2 Technische Änderungen, Modellwechsel, Konstruktionsanpassungen, Herstelleränderungen und zumutbare Abweichungen in Design oder Ausstattung bleiben vorbehalten.

3.3 Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Hersteller, Importeure oder Zulieferer.

3.4 Beschaffungsartikel, Sonderbestellungen und auf ausdrücklichen Kundenwunsch bestellte Produkte sind verbindlich und grundsätzlich von Umtausch, Rückgabe und Annullierung ausgeschlossen.

4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.

4.2 Massgebend sind die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zusätzliche Leistungen und Nebenkosten, insbesondere Montage, Erstinbetriebnahme, Anpassungen, Entsorgung, Versand, Verpackung, Zoll, Importabgaben, Expressleistungen oder besondere administrative Aufwände, werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

4.3 Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler, Kalkulationsfehler, Preisfehler und technische Fehler bleiben vorbehalten. In solchen Fällen ist die Brino Velo AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Vergleichs-, Streich- oder Referenzpreise dienen ausschliesslich der Orientierung und können sich, soweit rechtlich zulässig, auf frühere eigene Verkaufspreise, unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller oder marktübliche Vergleichspreise beziehen.

4.5 Bei Lieferungen ins Ausland erfolgt eine allfällige Rechnungsstellung ohne schweizerische Mehrwertsteuer nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sämtliche ausländischen Einfuhrabgaben, Zollkosten, Bearbeitungsgebühren und lokalen Steuern trägt die Kundschaft.

4.6 Für Bestellungen mit geringem Warenwert kann ein Kleinmengenzuschlag erhoben werden. Für sperrige oder besonders aufwendig zu verpackende Güter können zusätzliche Verpackungs- und Versandkosten anfallen.

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1 Rechnungen der Brino Velo AG sind mangels anderslautender Vereinbarung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 Die Brino Velo AG akzeptiert die von ihr jeweils angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere Barzahlung, Debitkarten, Kreditkarten, Gutscheine, Vorauszahlung und allfällige Finanzierungsmodelle.

5.3 Gutscheine sind nicht verzinslich, nicht in bar auszahlbar und nicht rückerstattungsfähig.

5.4 Allfällige Gebühren für einzelne Zahlungsmittel können der Kundschaft belastet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Bestell- oder Zahlungsvorgang ausgewiesen wird.

5.5 Bei Vorauszahlung erfolgt Versand oder Übergabe erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5.6 Eine Finanzierung, insbesondere über Drittanbieter wie HeyLight, erfolgt ausschliesslich nach deren Bewilligung und zu deren Vertragsbedingungen. Ein Anspruch auf Finanzierung besteht nicht. Wird eine beantragte Finanzierung abgelehnt, bleibt die Kundschaft an ihre Bestellung gebunden und hat eine andere von der Brino Velo AG akzeptierte Zahlungsart zu wählen.

5.7 Die Verrechnung mit Gegenforderungen der Kundschaft ist ausgeschlossen, es sei denn, diese seien von der Brino Velo AG ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

5.8 Bei Zahlungsverzug schuldet die Kundschaft einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten.

5.9 Die Brino Velo AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem betreffenden Vertrag bleibt die gelieferte Ware, soweit gesetzlich zulässig, im Eigentum der Brino Velo AG.

6.2 Die Kundschaft verpflichtet sich, auf Verlangen der Brino Velo AG bei allen Handlungen mitzuwirken, die für die Begründung, Aufrechterhaltung oder Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts erforderlich sind, insbesondere bei einer allfälligen Registereintragung.

7. Lieferung, Versand, Abholung und Annahmeverzug

7.1 Es besteht kein Anspruch auf Versand. Die Brino Velo AG entscheidet nach freiem Ermessen, ob eine Bestellung versendet oder nur zur Abholung bereitgestellt wird.

7.2 Liefer- und Abholtermine sowie Angaben zur Verfügbarkeit sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine zugesichert wurden.

7.3 Teillieferungen und Teilabholungen sind zulässig, soweit sie der Kundschaft zumutbar sind.

7.4 Die Brino Velo AG ist berechtigt, Versandart, Transportdienstleister und Verpackung nach sachgerechtem Ermessen zu bestimmen. Es besteht kein Anspruch auf die absolut kostengünstigste Versandart oder auf eine veränderte Originalverpackung.

7.5 Nutzen und Gefahr gehen, soweit gesetzlich zulässig, bei Versand mit der Übergabe an den Transporteur auf die Kundschaft über. Bei Abholung gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit der Anzeige der Abholbereitschaft über.

7.6 Transportschäden, Falschlieferungen und äusserlich erkennbare Mängel sind der Brino Velo AG und dem Transporteur unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen, schriftlich mitzuteilen.

7.7 Wird eine bestellte Ware oder ein gekauftes Fahrzeug trotz Anzeige der Abholbereitschaft nicht innert 14 Kalendertagen abgeholt, gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug.

7.8 Im Annahmeverzug ist die Brino Velo AG berechtigt:a) eine angemessene Lagergebühr zu verlangen,b) nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten,c) Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7.9 Der Schadenersatz der Brino Velo AG kann pauschal mit 20 % des Vertragswerts geltend gemacht werden. Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tiefer ausgefallen ist. Weitergehende Lager-, Mindererlös-, Transport- und Administrativkosten bleiben vorbehalten.

7.10 Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe bei Herstellern oder Importeuren, behördliche Massnahmen, Transportstörungen, Streiks, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände entbinden die Brino Velo AG für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

8. Reparatur-, Service- und Wartungsaufträge

8.1 Die Brino Velo AG ist berechtigt, zur Diagnose, Prüfung, Qualitätskontrolle oder Funktionskontrolle Probefahrten oder Testfahrten durchzuführen.

8.2 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag bindet die Brino Velo AG während zehn Tagen ab Aushändigung.

8.3 Ein Kostenvoranschlag darf ohne vorgängige Zustimmung der Kundschaft um bis zu 10 % überschritten werden, sofern die Mehrkosten objektiv sachlich begründet sind.

8.4 Werden im Verlauf der Arbeiten zusätzliche Mängel oder Zusatzarbeiten festgestellt, versucht die Brino Velo AG vorgängig die Zustimmung der Kundschaft einzuholen. Ist die Kundschaft nicht erreichbar und ist die sofortige Ausführung sachlich geboten, namentlich aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung weiterer Schäden, ist die Brino Velo AG berechtigt, solche Arbeiten ohne vorgängige Zustimmung auszuführen.

8.5 Ausgebaute oder ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Brino Velo AG über, sofern deren Herausgabe nicht vor Auftragsbeginn ausdrücklich verlangt wurde und dem keine Herstellervorgaben entgegenstehen.

8.6 Die Kundschaft hat vor Übergabe des Fahrzeugs sämtliche persönlichen Gegenstände zu entfernen sowie allfällige gespeicherte Daten, Einstellungen oder Inhalte selbst zu sichern. Für Datenverlust oder den Verlust nicht entfernter Gegenstände haftet die Brino Velo AG nur im Rahmen von Ziffer 15.

8.7 Fertigstellungsangaben bei Reparatur- und Servicearbeiten sind unverbindlich, sofern kein Fixtermin schriftlich zugesichert wurde.

8.8 Lehnt die Kundschaft aus Sicht der Brino Velo AG notwendige sicherheitsrelevante Arbeiten ab, ist die Brino Velo AG berechtigt, dies schriftlich festzuhalten. Eine Haftung für Schäden, die auf die verweigerten Arbeiten zurückzuführen sind, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

9. Garantie, Gewährleistung und Mängelrüge

9.1 Die Kundschaft hat gelieferte Ware, Fahrzeuge und ausgeführte Arbeiten sofort nach Erhalt, Übergabe oder Abholung zu prüfen.

9.2 Offensichtliche Mängel sind innert drei Arbeitstagen nach Erhalt oder Abholung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind innert drei Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Bei fabrikneuen Fahrzeugen und fabrikneuen Artikeln werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und ersetzt durch:a) eine allfällige Herstellergarantie, oderb) nach Wahl der Brino Velo AG durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Lieferung eines gleichwertigen Ersatzprodukts oder Gutschrift.

9.4 Wandelung und Minderung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.5 Bei Occasionfahrzeugen sowie gebrauchten Artikeln wird jede Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Diese Produkte gelten als gekauft wie besichtigt, geprüft und gegebenenfalls probegefahren.

9.6 Von jeder Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel infolge:a) normaler Abnützung, Verschleissteilen und Verbrauchsmaterialien,b) unsachgemässer Benützung, Überlastung oder fehlender Pflege,c) Missachtung von Bedienungsanleitungen oder Serviceintervallen,d) Unfall, Sturz, Feuchtigkeit, Witterungseinflüssen oder äusserer Einwirkung,e) eigenmächtigen Änderungen, Umbauten oder Reparaturen durch Dritte,f) Software-, App-, Konnektivitäts- oder Kompatibilitätsproblemen, soweit diese nicht eindeutig von der Brino Velo AG zu vertreten sind,g) Batterieleistungsabnahme im üblichen Rahmen.

9.7 Für Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten an Kundenfahrzeugen leistet die Brino Velo AG ausschliesslich Gewähr für die fachgerechte Ausführung der konkret beauftragten Arbeiten. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Brino Velo AG auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Arbeit oder des eingesetzten Teils. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.8 Die Gewährleistungsfrist für Reparatur- und Servicearbeiten beträgt, soweit keine längere zwingende oder herstellerseitige Frist gilt, sechs Monate ab Abholung oder Übergabe.

9.9 Garantien oder Gewährleistungsfristen werden durch Ersatz, Austausch, Nachbesserung oder Teillieferungen nicht neu ausgelöst oder verlängert.

9.10 Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche bei absichtlicher Täuschung, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften.

9.11 Bei Software, digitalen Inhalten, Lizenzen und aktivierten Freischaltungen ist die Kundschaft selbst für die Einhaltung der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen verantwortlich. Solche Leistungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

10. Gratis-Service-Gutschein

10.1 Beim Kauf bestimmter fabrikneuer Fahrzeuge kann die Brino Velo AG freiwillig einen Gutschein für einen Gratis-Service ausstellen. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung besteht nicht.

10.2 Ein solcher Gutschein ist einmalig, persönlich, nicht übertragbar, nicht kumulierbar und nicht rückerstattungsfähig.

10.3 Sofern auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt ist, muss er innert 4 bis 8 Wochen ab Verkaufsdatum eingelöst werden. Bei E-Bikes gilt dieselbe Frist oder 300 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

10.4 Nach Ablauf der auf dem Gutschein genannten Frist oder Kilometerlimite verfällt der Gutschein ersatzlos.

10.5 Allfällige Auswirkungen auf Hersteller- oder Werksgarantien richten sich ausschliesslich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

11. Umtausch und Rückgaben

11.1 Ein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht. Im Übrigen erfolgen Umtausch und Rückgabe ausschliesslich aus Kulanz und nach Massgabe dieser Ziffer.

11.2 Lagerartikel können innert 10 Arbeitstagen ab Kaufdatum oder Erhalt nur nach vorgängiger Zustimmung der Brino Velo AG zurückgegeben oder umgetauscht werden, sofern sie:a) unbenutzt, unbeschädigt und vollständig sind,b) sich in originaler, unbeschrifteter und verkaufsfähiger Verpackung befinden, undc) zusammen mit dem Kaufnachweis eingereicht werden.

11.3 Die Brino Velo AG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie einen Umtausch, eine Gutschrift oder eine Rückzahlung gewährt.

11.4 Bei Rücknahmen kann die Brino Velo AG eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwerts, mindestens jedoch CHF 10.00, in Abzug bringen.

11.5 Von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen sind insbesondere:a) Sonderbestellungen und Beschaffungsartikel,b) Occasionen, Vorführmodelle und gebrauchte Produkte,c) geöffnete, montierte, benutzte, verschmutzte oder beschädigte Produkte,d) Software, Lizenzen, Freischaltungen und Gutscheine,e) Hygiene- und Körperkontaktartikel, sofern geöffnet,f) Produkte, die ausdrücklich auf Kundenwunsch bestellt oder angepasst wurden,g) mit Finanzierung erworbene Produkte, soweit der Finanzierungsvertrag oder der administrative Aufwand eine Rückabwicklung ausschliessen.

12. Rabatte, Gutscheine und Aktionen

12.1 Rabatte, Preisnachlässe, Aktionen und persönliche Konditionen sind freiwillige Leistungen der Brino Velo AG. Es besteht kein Anspruch auf deren Gewährung.

12.2 Rabatte und Aktionen sind nicht kumulierbar, nicht übertragbar und gelten nur für den jeweils ausdrücklich bezeichneten Zeitraum, Artikelkreis oder Personenkreis.

12.3 Persönliche Rabatte gelten ausschliesslich für die berechtigte Person und dürfen weder abgetreten noch auf Dritte übertragen werden.

12.4 Missbräuchliche oder irrtümliche Rabattgewährungen können von der Brino Velo AG widerrufen oder nachbelastet werden.

13. Ersatzfahrzeuge und Mietfahrzeuge

13.1 Ersatzfahrzeuge und Mietfahrzeuge werden nur nach Verfügbarkeit und ohne Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt.

13.2 Die Nutzung setzt das Vorliegen der gesetzlich erforderlichen Ausweise, Bewilligungen und Versicherungen voraus. Auf Verlangen sind diese vorzuweisen.

13.3 Ersatzfahrzeuge können kostenlos oder entgeltlich abgegeben werden. Massgebend sind die im Einzelfall vereinbarten Konditionen.

13.4 Die Kundschaft ist verpflichtet, Ersatz- und Mietfahrzeuge sorgfältig, gesetzeskonform und gemäss Bedienungsanleitung zu benützen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorgängige Zustimmung der Brino Velo AG untersagt.

13.5 Die Kundschaft trägt sämtliche während der Nutzungsdauer anfallenden Kosten und Nachteile, insbesondere für Energie, Treibstoff, Reinigung bei übermässiger Verschmutzung, Parkgebühren, Bussen, Verwaltungsgebühren, Maut, Schäden, Verlust, Diebstahl sowie Nutzungsausfall, soweit diese nicht von einer bestehenden Versicherung gedeckt sind.

13.6 Besteht für das Ersatz- oder Mietfahrzeug eine Versicherung der Brino Velo AG, hat die Kundschaft mindestens einen allfälligen Selbstbehalt, nicht gedeckte Schäden sowie den administrativen Aufwand zu tragen.

13.7 Bei verspäteter Rückgabe ohne Zustimmung der Brino Velo AG wird die doppelte vereinbarte Miete pro angebrochene Zeiteinheit geschuldet. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

13.8 Das von der Kundschaft zur Reparatur übergebene Fahrzeug oder eine andere Sicherheit kann als Kaution dienen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

14. Fahrzeuge und Gegenstände der Kundschaft, Retentionsrecht und Lagerung

14.1 Die Kundschaft hat persönliche Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände haftet die Brino Velo AG nur im Rahmen von Ziffer 15.

14.2 Die Brino Velo AG ist berechtigt, sich für fällige Forderungen aus Reparatur-, Service-, Miet-, Lager- oder Kaufverhältnissen auf gesetzliche Sicherungsrechte, insbesondere auf ein gesetzliches Retentionsrecht, zu berufen.

14.3 Wird ein Kundenfahrzeug oder ein anderer Gegenstand nach Anzeige der Fertigstellung oder nach Aufforderung zur Abholung nicht innert 14 Kalendertagen abgeholt, kann die Brino Velo AG eine angemessene Lagergebühr verrechnen.

14.4 Nach erfolgloser Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist ist die Brino Velo AG berechtigt, das Fahrzeug oder den Gegenstand auf Kosten und Gefahr der Kundschaft extern einzulagern sowie die ihr gesetzlich zustehenden Rechte durchzusetzen.

14.5 Eine automatische Eigentumsübertragung an Kundenfahrzeugen oder Kundengegenständen findet nicht statt.

15. Haftung

15.1 Die Brino Velo AG haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, soweit nicht zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.

15.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

15.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Brino Velo AG beschränkt auf den Preis der konkret betroffenen Leistung oder Ware.

15.4 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere die Haftung für:a) indirekte Schäden und Folgeschäden,b) entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Verdienstausfall und Reiseaufwand,c) Schäden infolge verspäteter Lieferung oder verspäteter Fertigstellung,d) Schäden aus unsachgemässer Verwendung oder unterlassener Wartung,e) Verlust von Daten, Einstellungen oder elektronischen Inhalten,f) Schäden an nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergebenen Gegenständen.

15.5 Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

15.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere jene betreffend Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie allfällige Ansprüche nach Produktehaftpflichtrecht, bleiben vorbehalten.

16. Datenschutz

16.1 Die Brino Velo AG bearbeitet Personendaten und fahrzeugbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts.

16.2 Die Datenbearbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Lieferung, Zahlung, Finanzierung, Reparatur- und Serviceabwicklung, Terminorganisation, Garantie- und Kulanzbearbeitung, Kommunikation, Missbrauchsverhinderung, Wahrung berechtigter Interessen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

16.3 Die Brino Velo AG kann Daten an sorgfältig ausgewählte Dritte weitergeben, soweit dies für die Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere Hersteller, Importeure, Lieferanten, Zahlungsdienstleister, Finanzierungsanbieter, Versanddienstleister, IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter, Versicherungen und Behörden.

16.4 Eine Bearbeitung oder Bekanntgabe im Ausland erfolgt nur, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und ein angemessener Schutz gewährleistet wird.

16.5 Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Brino Velo AG ist in der aktuellen Fassung auf der Website einsehbar und ergänzt diese AGB.

17. Urheberrechte

17.1 Sämtliche auf der Website, in Katalogen, Preislisten, Offerten, Werkstattunterlagen oder sonstigen Medien der Brino Velo AG veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos, Layouts und Datenbanken, sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.

17.2 Jede Verwendung ausserhalb des bestimmungsgemässen Gebrauchs bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Brino Velo AG.

18. Änderungen der AGB

18.1 Die Brino Velo AG kann diese AGB jederzeit ändern.

18.2 Für neue Verträge gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung.

18.3 Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen oder wiederkehrenden Leistungen kann die Brino Velo AG Änderungen in Textform mitteilen. Widerspricht die Kundschaft innert 30 Tagen nicht schriftlich, gelten die Änderungen für die Zukunft als genehmigt. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist die Brino Velo AG berechtigt, das betreffende Dauerschuldverhältnis auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

19.2 Soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der Brino Velo AG.

20. Salvatorische Klausel

20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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