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Garantie

Garantieansprüche:
Eine Garantie oder Gewährleistung für gelieferte Ware/Fahrzeuge wird soweit übernommen, als sie von unseren Lieferanten geleistet wird. Grundsätztlich haftet jeder Hersteller für sein Produkt. Auf jeden Fall gehen alle Versand- u. Verpackungs-, sowie Aus- u. Einbaukosten zu Lasten des Kunden/in. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatzansprüche zufolge mittelbarer oder unmittelbarer Sach- u. Personenschäden sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch für Schäden, welche auf Unfall, Missbrauch, unsachgemässe Behandlung, Vernachlässigung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind. Abweichende Bestimmungen der Produktehersteller sowie deren Produktewechsel bleiben vorbehalten.

Anwendbares Recht und Gerichtstand:
Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtstand ist für alle Streitigkeiten Basel-Stadt.
     
Garantie vom SFMGV   Beim Kauf eines Velos von Brino wird ein Gutschein für einen Gratis-Service ausgestellt, der innerhalb von 4 - 8 Wochen nach Verkaufsdatum eingelöst werden soll, damit die Werksgarantie gewährleistet bleibt.